Festlegung des Geltungsbereichs
Beratung und Unterstützung zum Geltungsbereich beim IT-Grundschutz.
Die Festlegung des Geltungsbereichs ist der erste und entscheidende Schritt bei der Erstellung einer Sicherheitskonzeption im Rahmen des IT-Grundschutzes. Ob spezifische Organisationseinheiten, Geschäftsprozesse oder Fachaufgaben – der Geltungsbereich definiert, welche Bereiche und Infrastrukturen geschützt werden müssen. Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihr Informationsverbund optimal definiert ist.
Lassen Sie uns gemeinsam den Grundstein für Ihre Informationssicherheit legen.
Kurzerklärung
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich definiert, welche Teile einer Institution durch die Sicherheitskonzeption abgedeckt werden sollen. Dies kann sowohl bestimmte Organisationseinheiten als auch spezifische Geschäftsprozesse oder Infrastrukturkomponenten umfassen. Im IT-Grundschutz wird dieser Bereich als „Informationsverbund“ bezeichnet und umfasst alle zu schützenden Komponenten, die durch passende Bausteine des IT-Grundschutz-Kompendiums abgesichert werden.
Vom Erstkontakt bis zur Projektdurchführung
Ablauf
01. Erstkontakt
Sie treten an uns über unser Kontaktformular, per E-Mail oder über Telefon in Kontakt und teilen uns Details zu Ihrem Vorhaben mit.
02. Bedarfsanalyse
Wir führen eine Bedarfsanalyse durch, um den Umfang der benötigten Unterstützung einschätzen zu können.
03. Angebotserstellung
Auf Grundlage der Bedarfsanalyse erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot, das den Umfang der Unterstützung, die Kosten und den Zeitrahmen umfasst.
04. Projektdurchführung
Nach Beauftragung des Angebots beginnen wir mit der Projektdurchführung. Bei einem Kick-Off-Termin lernen sich die hauptsächlich beteiligten Personen kennen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Kontakt / Angebotsanfrage
Details zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie in unseren Datenschutzhinweisen nachlesen.