IT-Sicherheitskennzeichen für smarte Sicherheitstechnik ab sofort beantragbar

27. August 2025

Beispielhaftes Home Security System

Hersteller von vernetzter Sicherheitstechnik wie Alarmanlagen, Smart Locks, Bewegungsmeldern oder vernetzten Rauchwarnmeldern können ab sofort beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das IT-Sicherheitskennzeichen beantragen.

Das Kennzeichen macht die IT-Sicherheitseigenschaften solcher Produkte für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und unterstützt Hersteller dabei, ihre Produkte vertrauenswürdig am Markt zu positionieren. Grundlage ist der Branchenstandard VdS 6063, der Anforderungen an die Cybersicherheit von Komponenten der Brand- und Sicherheitstechnik definiert – inklusive zugehöriger Web-, App- und Cloud-Dienste.

So läuft der Prozess:

  • Hersteller prüfen zunächst selbst oder mit einer Konformitätsstelle, ob ihr Produkt die Vorgaben des VdS 6063 erfüllt.
  • Sie verpflichten sich, Schwachstellen zu melden, Updates bereitzustellen und Sicherheitslücken zeitnah zu schließen.
  • Nach Antragstellung beim BSI erfolgt eine Plausibilitätsprüfung.
  • Spätestens nach acht Wochen kann das Kennzeichen erteilt werden.

Auch nach der Vergabe überwacht das BSI stichprobenartig, ob die Anforderungen eingehalten werden.

Für Nutzerinnen und Nutzer bietet das Kennzeichen ebenfalls Mehrwert: Über einen QR-Code gelangen sie auf eine Produktinformationsseite des BSI, die leicht verständlich über Sicherheitsmerkmale und aktuelle Updates informiert.

👉 Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung gibt es direkt auf der Website des BSI: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/IT-Sicherheitskennzeichen/fuer-Hersteller/IT-SiK-fuer-hersteller_node.html.